Als selbstständiger Handelsvertreter werden bei Abschluss eines Versicherungsvertrages Provision fällig, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten sind. Die Tätigkeit erfolgt als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 GewO. Berufsrechtliche Regelungen finden sich in §§ 59 – 68 VVG sowie in der VersVermV.
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Eintrag im Versicherungsvermittlerregister Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. IHK-Register-Nr. D-63QW-9YINT-01
Rückfragen bei Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin www.vermittlerregister.info
Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de
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